Hamm am Rhein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
2035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67580
Vorwahl
06246
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hamm am Rhein
Hauptstraße 1
67574 Hamm am Rhein
2. Bürgeramt Hamm am Rhein
Hauptstraße 2
67574 Hamm am Rhein
3. Ordnungsamt Hamm am Rhein
Rathausplatz 3
67574 Hamm am Rhein
Gemeinde Hamm am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Eicher See in Hamm am Rhein wurde im Juli 2022 in der Form eines Vorentwurfs vorlegt. Der Plan zielt darauf ab, die Bebauung im Sinne eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden Baugebietes zu unterbinden und sicherzustellen, dass die Bebauung den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht wird und Natur und Landschaft schont. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet und ist bereits vollständig mit Wochenendhäusern bebaut, wobei einige bauliche Entwicklungen nicht den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen. Der Plan fordert eine aufgeständerte Bauweise bis zur Höhe des Bemessungshochwassers HQ 200 des Rheins plus 0,50 m und schreibt den Erhalt ortsbildprägender Gehölzbestände vor.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.