Hamm am Rhein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
2035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67580
Vorwahl
06246
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hamm am Rhein
Hauptstraße 1
67574 Hamm am Rhein
2. Bürgeramt Hamm am Rhein
Hauptstraße 2
67574 Hamm am Rhein
3. Ordnungsamt Hamm am Rhein
Rathausplatz 3
67574 Hamm am Rhein
Gemeinde Hamm am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Eicher See in Hamm am Rhein wurde im Juli 2022 in der Form eines Vorentwurfs vorlegt. Der Plan zielt darauf ab, die Bebauung im Sinne eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden Baugebietes zu unterbinden und sicherzustellen, dass die Bebauung den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht wird und Natur und Landschaft schont. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet und ist bereits vollständig mit Wochenendhäusern bebaut, wobei einige bauliche Entwicklungen nicht den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen. Der Plan fordert eine aufgeständerte Bauweise bis zur Höhe des Bemessungshochwassers HQ 200 des Rheins plus 0,50 m und schreibt den Erhalt ortsbildprägender Gehölzbestände vor.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.