Hamm am Rhein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
2035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67580
Vorwahl
06246
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hamm am Rhein
Hauptstraße 1
67574 Hamm am Rhein
2. Bürgeramt Hamm am Rhein
Hauptstraße 2
67574 Hamm am Rhein
3. Ordnungsamt Hamm am Rhein
Rathausplatz 3
67574 Hamm am Rhein
Gemeinde Hamm am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Eicher See in Hamm am Rhein wurde im Juli 2022 in der Form eines Vorentwurfs vorlegt. Der Plan zielt darauf ab, die Bebauung im Sinne eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden Baugebietes zu unterbinden und sicherzustellen, dass die Bebauung den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht wird und Natur und Landschaft schont. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet und ist bereits vollständig mit Wochenendhäusern bebaut, wobei einige bauliche Entwicklungen nicht den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen. Der Plan fordert eine aufgeständerte Bauweise bis zur Höhe des Bemessungshochwassers HQ 200 des Rheins plus 0,50 m und schreibt den Erhalt ortsbildprägender Gehölzbestände vor.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.